
Unsere Behandlungs- und Therapieleistungen können über die Grundversicherung abgerechnet werden. Sie bezahlen in der Regel (je nach Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse) lediglich Ihre Franchise und einen geringen Selbstbehalt.
Bei Fragen zur Kostenübernahme der Krankenkassen oder des Selbstbehaltes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bislang haben wir in fast jedem Fall einen Weg gefunden, wie Therapie bei uns möglich ist – selbst wenn einzelne Patienten sich z. B. den Selbstbehalt nicht leisten können.
Die Abrechnung als SelbstzahlerIn ist selbstverständlich nach Absprache auch möglich.
Bei finanziellen Problemen sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Soziale Arbeit gerne behilflich.